Aufgaben der Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege

Die Betreuungskräfte in der sogenannten 24-Stunden-Pflege übernehmen sowohl die Grundpflege hilfsbedürftiger Menschen, sowie unterstützende Tätigkeiten im Haushalt und Alltag, die es der zu betreuenden Person möglich machen, im eigenen Haushalt zu bleiben.

Die Betreuungskräfte in der sogenannten 24-Stunden-Pflege übernehmen sowohl die Grundpflege hilfsbedürftiger Menschen, sowie unterstützende Tätigkeiten im Haushalt und Alltag, die es der zu betreuenden Person möglich machen, im eigenen Haushalt zu bleiben. Ohne entsprechende Fachausbildung dürfen sie aber die medizinische Behandlungspflege oder Versorgung nicht leisten.

Grundpflege hilfsbedürftiger Menschen

Bei der 24-Stunden-Betreuung handelt sich grundsätzlich um Tätigkeiten, die nach der Anerkennung, Qualifikation und Erfahrung des Mitarbeiters für die Sicherung der ordentlichen Betreuung des Auftraggebers notwendig sind. So helfen die 24-Stunden-Pflegekräfte den Pflegebedürftigen bei der Einnahme von Mahlzeiten, wenn der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person es verlangt. Die Betreuungskräfte sind behilflich bei der Körperpflege: Körperwäsche, Haarwäsche, Baden, Zähne putzen, Haare kämmen, Rasieren, Hilfestellung beim Toilettengang, Wechsel des absorbierenden Materials (z.B. Windeln) - bei allen Tätigkeiten in solchem Umfang, der den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht. Die Pflegekräfte unterstützen hilfsbedürftige Senioren bei alltäglichen Tätigkeiten wie Aufstehen vom Bett, Anziehen, Ausziehen, Gehen, Treppensteigen, Hilfe, wenn die zu betreuende Person sich in den Rollstuhl setzt, usw.

Alltägliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Das Arbeitsfeld einer Betreuungskraft in der 24-Stunden Pflege umfasst auch alltägliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie: Wäsche waschen, Geschirr abwaschen, Müllentsorgung, Sorge für Tiere und Pflege der Topfpflanzen zu Hause sowie auf dem Balkon. Die Pflegekräfte halten die nächste Umgebung der zu betreuenden Person rein, mit der Ausnahme von schweren Putzarbeiten. Sie sorgen für Sauberkeit der Bettwäsche und der Kleidung der pflegebedürftigen Person, notwendiges Bügeln oder hintragen und abholen zur/von der Reinigung. Betreuungskräfte machen Einkäufe und versorgen das Haushalt der hilfsbedürftigen Senioren, darunter sorgen sie um die Qualität der gekauften Lebensmittel und helfen der zu betreuenden Person bei Vorbereitung von Mahlzeiten, mit Berücksichtigung der Ernährungsbedürfnisse.

Aufgaben der Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege

Allgemeine Unterstützung der Senioren und Freizeitgestaltung

Die Pflegekräfte unterstützen auch die pflegebedürftigen Senioren bei allen Tätigkeiten, die den Lebensstandard der zu betreuenden Person verbessern sollten. Sie helfen den Pflegbedürftigen bei der Vereinbarung von Arzt– und Untersuchungstermine, Vorbereitung für diese Termine und Begleitung während der Arzttermine. Sie initiieren und erleichtern Kontakte mit der Familie, Teilnahme an den Familientreffen und an anderen kulturellen und gesellschaftlichen Ereignissen. Die Betreuungskräfte helfen bei der Freizeitgestaltung, Entwicklung der Interessen und Aufrechterhaltung der körperlichen und geistigen Verfassung, darunter begleiten die pflegebedürftige Person bei Spaziergängen an der frischen Luft, spielen mit den Senioren Brettspiele, Karten, lesen Bücher oder Zeitungen vor. Sie bleiben auch mit der Familie der zu betreuenden Person in Kontakt, damit ein Informationsaustausch in Bezug auf den Gesundheitszustand und die Kondition stattfinden könnte.

Zu den Pflichten des Betreuungspersonals gehören aber nicht:

Autowaschen, Gartenarbeit inkl. Rasenmähen und Gartenpflanzengießen, Fensterputzen, Aufräumen von Keller oder Garage, Schnee- und Eisbeseitigung. Ausgeschlossen sind auch medizinische Versorgung bzw. Behandlungspflege - solche Tätigkeit wie z.B. Wundversorgung ,Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen, Spritzengabe müssen durch eine examinierte Pflegekraft geleistet werden. Auch Zehennägel werden vom Betreuungspersonal nicht geschnitten. Die Pflegekräfte können Medikamente verabreichen, die gemäß Medikamentenplan vorher in Medikamenten-Dispensern vorgerichtet wurden.

Vor der Anreise der Betreuungskraft ist es auch sehr wichtig, das Haus der pflegebedürftigen Person entsprechend vorzubereiten, damit es sauber und nicht vernachlässig ist.